Durch Beschluss einer Mehrheit der Gemeindevertretung wurden rückwirkend Erhöhungen der Elementarsteuern für 2019 beschlossen.
Grundsteuer A von 330% auf 380%
Grundsteuer B von 330% auf 425%
Gewerbesteuer von 370% auf 380%

Nach dem die Haus- und GrundstückbesitzerInnen ihren aktualisierten Bescheid vom Amt bekamen, hat auch der Bürgermeister noch einmal schriftlich zu dieser Maßnahme Stellung bezogen.
Er verweist auf die Notwendigkeit dieser Erhöhungen hin. So begründet er u.a. die Veränderungen mit dem Wegfall der Straßenausbausatzung. Er vergisst dabei aber die Tatsache, dass viele Idstedter in der Vergangenheit größere fünfstellige Summen schon gezahlt haben. Rückvergütungen sind leider ausgeschlossen. Zukünftige Straßenausbaumaßnahmen werden dann den Gemeindehaushalt so oder so schmälern und uns alle treffen.
Weitere Änderungen sind durch die Grundsteuerreform nicht ausgeschlossen!