Rasende Roboter
Letztens erkundigte sich ein Mitglied der Lehrerfeuerversicherung nach den Bedingungen für einen Rasenroboter. Er bekam als Antwort, dass sein Gerät versichert ist.
Dabei schilderte er folgenden Vorgang:
Ein Landwirt hatte sich auch ein solches Gerät zugelegt. Nach einigen Tagen wurde es ihm, seiner Annahme nach, gestohlenen. Die Versicherung ersetzte ihm das Gerät. Wenige Tage später passierte ihm die gleiche Geschichte. Auch der Verlust des zweiten Gerätes wurde erstattet. Als dann aber sich in Folge der Vorgang wiederum ereignete, weigerte sich die Versicherung den Schaden erneut zu begleichen.
Rasen
Wochen später reinigte der Landwirt seinen Gartenteich. Dabei entdeckte er die drei verschollenen Roboter.
Gartenteich mit laichenden Grasfrösche
Die LFV versichert auch ihnen ihre Gartengeräte. In der Hoffnung, dass ihnen ähnliche Vorfälle erspart bleiben.